Psychologisches Zentrum

Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.

Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.

Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.

Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.
Sie können sich entweder telefonisch über unser Sekretariat oder online über INFAR Steiermark zur psychologischen Waffen-Untersuchung anmelden.

Häufige Fragen