Kosten für unsere Leistungen bei Kindern und Jugendlichen


Das Erstgespräch ist wichtig um die Problematik zu erfassen und die Rahmenbedingungen unserer Praxis zu klären. Die Kosten hierfür betragen 60 Euro, die Dauer ist vom Fall abhängig, liegt aber in der Regel bei 45 Minuten.

Klinisch-psychologische Diagnostik

Die klinisch-psychologische Diagnostik kostet für Kinder und Jugendliche in etwa 650 Euro. Der Betrag kann je nach den erforderlichen Testanwendungen variieren. Inkludiert in den Kosten sind 2x2,5 Stunden Testung, die Testauswertung und Interpretation, die psychologische Nachbesprechung (ca. 45 Minuten) der Ergebnisse und die Befunderstellung. Der Betrag ist vor der psychologischen Nachbesprechung zu zahlen.

Es ist möglich mit einer Überweisung (vom Facharzt oder vom Hausarzt) und dem von uns ausgehändigten Abrechnungsbogen (Auflistung der durchgeführten Tests und Kosten) mit der jeweiligen Krankenkasse rückzuverrechnen. Der Rückerstattungsbetrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und beträgt 50-70% der diagnostischen Gesamtkosten. Die verbleibenden Kosten können, je nach Möglichkeit, mit einer abgeschlossenen Zusatzversicherung gegengerechnet werden.

Psychologische Behandlung

Die psychologische Behandlung kostet für Kinder und Jugendliche 90 Euro pro Einheit. Die Dauer einer Einheit beträgt 45 Minuten. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung nach Vereinbarung.

Es gibt die Möglichkeit für einen Zuschuss über die Bezirkshauptmannschaften (BH), Abteilung Kinder und Jugendhilfe oder Behindertenreferat anzusuchen. Wird dieser nach erfolgter Prüfung gewährt, bekommt man pro Einheit 36,94 Euro bzw. 24 Euro rückerstattet. Dieser Kostenzuschuss wird maximal für 30 Einheiten gewährt. Die Rechnungen über den Selbstbehalt beim Zuschuss können bei einer entsprechenden Zusatzversicherung eingereicht werden. In besonders schwierig gelagerten Fällen können mit Absprache des jeweiligen Sozialarbeiters bzw. der jeweiligen Sozialarbeiterin die Kosten der Behandlung auch von den zugehörigen Bezirkshauptmannschaften (Kinder- und Jugendhilfe) übernommen werden. Die bestmögliche Vorgehensweise bezüglich der Finanzierung wird je nach Lagerung des Falles beim Erstgespräch geklärt.

Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden zuvor abgesagt werden. Ansonsten wird die Hälfte der Einheit verrechnet.