Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.

Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch und in einer Weitertestung hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.

Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.

Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro in der erste Phase. Bei Unstimmigkeiten steht es dem Klienten frei einer Weitertestung zuzustimmen oder die Testung abzubrechen. Die Kosten für die Weitertestung betragen 300,00 Euro.
Die Waffenuntersuchungen sind in Deutschlandsberg, in Kalsdorf und in Leibnitz möglich. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0664/3969918.

Ablauf der Untersuchung

  • Wie verläuft der Test?

    Die Verlässlichkeitsprüfung erfolgt in ein bis zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet drei standartisierte Persönlichkeitsfragebögen und ein Explorationsgespräch. Ist die Verlässlichkeit damit eindeutig ersichtlich, ist die Untersuchung in dieser Phase abgeschlossen. Sollten noch Zweifel an der Verlässlichkeit des Klienten bestehen, so hat dieser die Möglichkeit in der zweiten Phase eine freiwillige Weitertestung absolvieren oder die Testung abzubrechen.

  • Was wird getestet?

    Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Bei den Persönlichkeitseigenschaften werden neben klinisch-psychologische Auffälligkeiten auch die emotionale Stabilität, Selbstkontrolle, soziale Anpassungsfähigkeit, die Aggressionstendenz und Risikobereitschaft erfaßt. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Klienten erhoben.

  • Wie lange dauert der Test?

    Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei bis drei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.

  • Wann erfährt man das Testergebnis?

    Das Testergebnis wird mit dem Klienten besprochen und anschließend wird das positive Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Klienten oder der Behörde zugeschickt. Bei einer negativen Beurteilung wird kein Gutachten erstellt.

Für nähere Informationen zur waffenrechtlichen Verlässichkeitsprüfung (Waffentest) siehe folgende Homepagen

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